Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist noch nicht im deutschen Recht verankert. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die EU-Entscheidung allerdings bestätigt. Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend.
Handeln Sie also proaktiv und nehmen Sie sowohl das Urteil des EuGH als auch das Urteil des BAG zum Anlass, Ihr Arbeitszeitmanagement auf den Prüfstand zu stellen.